Kündigungsschutz gilt nach der künstlichen Befruchtung

Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt

Künstlich befruchtete Frauen stehen ab dem Einsetzen der Eizelle unter Kündigungsschutz. Der gesetzliche Kündigungsschutz greife nicht erst mit dem Einnisten der befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Frau.

Dieses Urteil fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 26. März 2015. Werde eine Kündigung wegen einer künstlichen Befruchtung ausgesprochen, stelle dies zudem eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts dar.

Im konkreten Fall litt eine Angestellte einer Versicherungsvertretung seit mehreren Jahren an einem unerfüllten Kinderwunsch. Im Januar 2013 erwähnte sie bei ihrem Arbeitgeber, dass deshalb ein erneuter Termin für eine künstliche Befruchtung anstehe. Die Eizelle wurde am 24. Januar 201...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.