Kein Rückgang bei den Arbeitsunfällen

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Im vergangenen Jahr ist die Zahl der meldepflichtigen Unfälle in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor mit insgesamt 880 326 Fällen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2013: 874 514).

Besonders Gerüstbauer und Dachdecker tragen ein hohes Unfallrisiko - und unterliegen damit gleichzeitig einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Das zeigen die neuesten Zahlen des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, der Staat komme im Ernstfall für das Auskommen auf. So wird eine staatliche Erwerbsminderungsrente nur ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer weder im eigenen noch in einem beliebigen anderen Beruf mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Hinzu kommt: Die Rentenzahlungen reichen zum Leben kaum aus.

Das hohe finanzielle Risiko im Falle einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit scheint für viele jedoch kein Grund zu sein, sich rechtzeitig um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. So besitzt nur jeder vierte Deutsche eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Worauf sollte man achten?

 1. Frühzeitig absichern: Je jünger und gesünder der Versicherte ist, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Denn mit zunehmendem Alter steigt in der Regel auch die Anzahl an Risikoberufen. Außerdem werden Vorerkrankungen oft aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen oder sind mit Risikoaufschlag verbunden.

 2. Am aktuellen Gehalt orientieren: Wer eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt, sollte beim Festlegen der Beitragshöhe darauf achten, von der Rentenzahlung auch leben zu können.

 3. Die Berufsunfähigkeit auf den aktuellen Job beziehen: Durch den Verzicht auf »abstrakte Verweisungen« prüft der Versicherer im Vorfeld der Rentenauszahlung nicht, ob statt des aktuellen Berufs eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte. Hier gilt es, Vertragskonditionen genau zu lesen.

 4. »6-Monats-Prognose« er- wägen: Üblicherweise gilt jemand als berufsunfähig, der mindestens sechs Monate lang seinem Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht nachgehen kann. Bei einer vertraglich fixierten »6-Monats-Prognose« erfolgen die Rentenzahlungen jedoch bereits ab dem ersten Monat. DAVG/nd

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