Die Arbeitsunfähigkeit wurde nicht »grob verschuldet«

Lohnfortzahlung bei Rückfall nach Alkoholtherapie

Alkoholkranke Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie wegen ihrer Sucht nicht arbeiten können. Dies gelte auch, wenn Beschäftigte nach einer Therapie rückfällig werden.

So urteilte das Bundesarbeitsgericht am 18. März 2015 (Az. 10 AZR 99/14). Im Regelfall hätten sie ihre Arbeitsunfähigkeit nicht »grob verschuldet«. Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall sechs Wochen lang Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben jedoch Beschäftigte, wenn sie ihre Arbeitsunfähigkeit »grob verschuldet« h...


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