nd-aktuell.de / 29.04.2015 / Ratgeber / Seite 22

Bis zum Beginn der Vorlesungen

Arbeitslosengeld

Erwerbslose, die ein Studium aufnehmen wollen, erhalten Arbeitslosengeld bis zum Tag des Vorlesungsbeginns. Die Einschreibung an einer Hochschule reiche nicht aus, um die Leistungen zu streichen.

So das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt am 30. März 2015 (Az. L 9 AL 148/13). Revision wurde nicht zugelassen. Geklagt hatte eine 29-Jährige. Nachdem sie der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt hatte, dass sie Betriebswirtschaft studieren werde, hob die BA die Bewilligung des Arbeitslosengeldes ab Semesterbeginn (1. September 2010) auf. Als Studentin könne sie nur eine versicherungsfreie Beschäftigung ausüben und stehe damit dem Arbeitsmarkt nicht länger zur Verfügung.

Die Frau hingegen vertrat die Auffassung, dass das für die Zeit zwischen Semesterbeginn und Vorlesungsbeginn nicht gelte. Die Richter beider Instanzen gaben der Studentin Recht. epd/nd