Kabel-TV für Türken auf eigene Kosten

Keine Sozialhilfe

Das Sozialamt muss Ausländern, die kein Deutsch können, keinen Kabelanschluss bezahlen. Wenn Sozialhilfeempfänger nur per Kabel türkische Programme empfangen, um ihr Informationsbedürfnis zu befriedigen, müssen sie die Kosten aus dem Sozialhilfesatz bezahlen.

So urteilte das Bundessozialgericht am 24. März 2015 (Az. B 8nSO 511/08). Eine türkische Sozialhilfeempfängerin, die fast kein Deutsch spricht, beantragte beim Sozialamt die Kostenübernahme für einen Kabelanschluss. ...


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