nd-aktuell.de / 29.04.2015 / Politik / Seite 6

Landesbeamter scheitert vor Gericht

Rot-Rot-Grün in Thüringen kein Grund für Ruhestand

Weil er es angeblich nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, unter einer Regierung der LINKEN für die Thüringer Landesverwaltung zu arbeiten, zog ein Beamter vor Gericht. Ohne Erfolg.

Gera. Ein Thüringer Beamter kann nicht mit der Begründung in den bezahlten Ruhestand gehen, dass er sich im Gewissenskonflikt zur regierenden Linkspartei sieht. Das Geraer Verwaltungsgericht wies im Hauptverfahren am Dienstag seine Klage ab, erklärte ein Gerichtssprecher. Der Beamte aus der Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Jena sah seinen Amtseid als nichtig an, wenn Landtagsabgeordnete ihr Mandat behalten könnten, obwohl sie als ehemalige Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR für parlamentsunwürdig erklärt worden seien. Bei der LINKEN gäbe es »Truppenteile, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, zum Beispiel die kommunistische Plattform, Linksjugend ›solid‹, Geraer Dialog. Teile der Regierungspartei sind demnach bedenklich, was ihre Verfassungstreue betrifft«, erklärte der Kläger vor wenigen Wochen im »Tagesspiegel«.

Weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Beamtengesetz gebe es einen Anspruch auf Ruhestandsversetzung bei vollen Bezügen, entschied das Gericht. Als Sachbearbeiter müsse der Mann kein politisches Bekenntnis zugunsten der Landregierung und ihren Zielen abgeben. Es gebe keinen Loyalitätskonflikt, der »rechtlich erheblich« sei. Eine Berufung ließ das Gericht zunächst nicht zu. Der Kläger kann aber Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Weimar stellen, das dann auch ein mögliches Berufungsverfahren führt.

So wird es vermutlich auch kommen. In dem »Tagesspiegel«-Interview kündigte der 53-Jährige nämlich an: »Wenn ich unterliege, gehe ich mit meinem Anwalt in die nächste Instanz.«

In einem ersten Verfahren war der Beamte bereits Ende März gescheitert. Das Verwaltungsgericht lehnte seinen Eilantrag auf Versetzung in den Ruhestand ab - unter anderem mit der Begründung, dass er sich nicht mit den Zielen der Regierung von Bodo Ramelow (LINKE) zu identifizieren brauche. nd/dpa