Geldanlage: Der Sparerfreibetrag schrumpft im nächsten Jahr auf die Hälfte

Der Sparerfreibetrag schrumpft auf fast die Hälfte zusammen. Im Folgenden einige Informationen, worauf Anleger und Vorsorge-Sparer jetzt achten sollten : Die Bundesbürger sollen zunehmend selbst fürs Alter vorsorgen, doch die Anreize dafür schwinden zusehends. Ab dem kommenden Jahr bleiben statt 1370 Euro für Ledige (2740 Euro für Verheiratete) nur noch 750 Euro (1500 Euro) an Kapitaleinkünften steuerfrei. Viele Sparer müssen sich umstellen. STEUERFREIE ANLAGE: Ab dem kommenden Jahr können Alleinstehende bei einem Zinssatz von drei Prozent nur noch 26.700 Euro jährlich steuerfrei anlegen - bisher waren es 47.367 Euro. Für Verheiratete gilt das Doppelte. Hinzu kommt eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Was zunächst nach viel Geld klingt, ist für eine ausreichende Altersvorsorge wenig, mahnen Verbraucherschützer. EINMALIGE AUSSCHÜTTUNG: Viele müssen ihre Ersparnisse neu strukturieren, um die ohnehin mageren Renditen nicht an den Fiskus zu verlieren. Vorsicht ist etwa bei Bundesschatzbriefen Typ B oder Sparverträgen geboten, die die Zinsen nicht jährlich auszahlen. Wer etwa als Lediger 10.000 Euro in einem dreiprozentigen Sparbrief mit sieben Jahren Laufzeit angelegt hat, erhält die angesammelten Zinsen - einschließlich Zinseszins mehr als 2200 Euro - am Ende der Laufzeit in einem Betrag ausbezahlt. Da das den Freibetrag übersteigt, hält der Fiskus die Hand auf. Vorteilhaft kann diese Auszahlungsform allerdings sein, wenn sie in eine Zeit fällt, in der die Einnahmen und damit die Steuerbelastungen geringer sind. JÄHRLICHE ZINSZAHLUNGEN: Steuerlich vorteilhafter sind meist jährliche Ausschüttungen. Auch Wertpapiere mit hohen Dividenden sind interessant, da die Boni nur zur Hälfte versteuert werden. Verbraucherschützer und Finanzberater warnen Sparer jedoch, nur wegen der Steuer ihre Anlagestrategie zu ändern. Renditechancen und Risiken sollten weiterhin die entscheidenden Kriterien sein. DER BLICK IN DIE ZUKUNFT: Zu allem Überfluss sind aber nicht nur die aktuellen, sondern auch die absehbaren steuerlichen Neuregelungen zu beachten: So will die Bundesregierung alle Kursgewinne besteuern. Im Gespräch sind 25 bis 30 Prozent auf private Gewinne aus Wertpapier- und Immobilienverkäufen. Bisher waren die nach der Spekulationsfrist von einem Jahr bei Wertpapieren und zehn Jahren bei Immobilien steuerfrei. VERMÖGEN VERTEILEN: Eltern können Steuern sparen, indem sie Vermögen auf ihre Kinder übertragen. Für jedes Kind gilt ab der Geburt ein eigener Sparerfreibetrag plus Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Falls die Kinder sonst keine Einnahmen haben, steht ihnen zudem der Grundfreibetrag von aktuell 7664 Euro zu. Das ist der Verdienst, für den keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Macht insgesamt rund 8500 Euro, die ein Kind als Zinsen unversteuert einnehmen könnte. VORSICHT: Einmal übertragen, gehört das Geld den Kindern. Wenn Eltern darauf zugreifen wie auf ihr Vermögen, können ihnen die Zinsen selbst zugerechnet werden. Haben Kinder über 18 Jahre, die noch in der Ausbildung sind, hohe Kapitaleinnahmen, werden den Eltern zudem Kindergeld und Kinderfreibetrag gestrichen. Um bei der Krankenkasse kostenlos mitversichert zu bleiben, dürfen die Kinder nicht mehr als 5001 Euro pro Jahr verdienen. Auch für das Bafög müssen Einkommensgrenzen berücksichtigt werden. FREIBETRÄGE ANPASSEN: Wer seinen Freibetrag auf mehrere Banken aufgeteilt hat, sollte bis zum Jahresende prüfen, wo noch Spielräume sind und die Freistellungsaufträge entsprechend anpassen. Tun die Kunden nichts, kürzen d...

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