Verwalter und Provision

Der Makler kannte sich mit den Wohnungen, die er verkaufte, gut aus. Denn er war der Verwalter der Anlage. Eine wohlhabende Frau kaufte gleich mehrere Wohnungen. Der Verwalter kassierte die übliche Maklerprovision. Die Käuferin wurde stutzig. War es nicht verboten, dass Verwalter die gleichen Wohnungen auch als Makler vermittelte? Verwalter müssten schon deshalb auf Provision verzichten, weil sie sonst in einen Interessenkonflikt gerieten, argumentierte ide Käuferin. Schließlich sei doch ein Verwalter den Eigentümern verpflichtet und nicht dem Käufer, wie ein Makler. Dass hier automatisch ein Interessenkonflikt entsteht, wurde vom Bundesgerichtshof allerdings bestritten. Ein Wohnungs- oder Hausverwalter dürfe nur dann keine Maklerprovision verlangen, wenn er einen Mietvertrag vermittle. Diese Regelung könne man aber nicht auf den Verkauf übertragen. Es sei zwar richtig, dass ein Wohnungsverwalter, der gleichzeitig als Makler auftrete, unter Umständen Probleme bekommen könne: z.B. wenn er gegenüber dem Eigentümer zur Verschwiegenheit verpflichtet sei (etwa bei Mängeln des Hauses oder in Bezug auf die Mieter). Ein grundsätzlicher Interessenkonflikt bestehe aber nicht, ein Makler nehme im Falle eines Streits n...

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