Keine Mietminderung wegen Kinderlärms

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Karlsruhe. Mieter können nicht ohne Weiteres ihre Miete wegen des Lärms vom Bolzplatz einer benachbarten Schule mindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil zugunsten der Vermieter. Der BGH hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg auf und wies den Fall zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurück. Zur Begründung hieß es, Kinderlärm sei laut Gesetz hinzunehmen. AFP/nd

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