Was Mieter bedenken sollten, wenn sie verreisen

  • Lesedauer: 2 Min.
Zwar ist die Haupt-Urlaubszeit vorbei, aber Reisezeit ist das ganze Jahr. Damit es nicht zu Ärger und Streit kommt, hat der Deutsche Mieterbund (DMB) die wichtigsten Tipps rund um die Wohnung zusammengestellt: - Der Mieter muss sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Versicherungen usw. eingehalten werden. - Wer laut Mietvertrag das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen muss, muss während seines Urlaubs für Ersatz sorgen. Am besten mit dem Nachbarn sprechen oder tauschen. - Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Es reicht aus, wenn ein Zweitschlüssel bei Nachbarn oder einem Bekannten deponiert wird. Vermieter oder Hausverwaltung müssen lediglich informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, einen Schlüssel für die Wohnung hat. - Urlaubsadresse oder Telefonnummer (Handy) können beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden, natürlich aber auch bei der Notfall-Adresse, das heißt bei Nachbarn oder Bekannten. - Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte nicht nur, die Blumen zu gießen oder den Briefkasten zu leeren. Sie können auch in unregelmäßigen Abständen die Jalousien auf- und zuziehen oder das Licht ein- und ausschalten als Schutzmaßnahme vor Einbrechern. - Bevor es losgeht: Fenster und Türen schließen. Wasseranschlüsse abdrehen, Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten aus der Steckdose ziehen. - Für Mieter, die zu Hause bleiben und ihre freie Zeit auf dem Balkon genießen, gilt: Stühle, Bänke, Tisch oder Sonnen- bzw Regenschirm dürfen hier aufgestellt werden. Auch ein Sichtschutz oder ein Rankengitter sind möglich. Voraussetzung ist immer, dass das Mauerwerk nicht beschädigt wird. Vor dem Anbau einer Markise muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Auf dem Balkon darf gegessen, getrunken, gefeiert, geredet und geraucht werden - allein, mit der Familie oder mit Gästen.
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