nd-aktuell.de / 02.05.2015 / Kultur / Seite 9

Eine Zeitung fürs Handy?

Tagesschau-App

Im Konflikt um die kostenfreie Tagesschau-App der ARD haben die Zeitungsverlage einen wichtigen Etappensieg errungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) folgte am Donnerstag ihrer Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, das die Anwendung für Smartphones und Tablets für rechtmäßig erklärt hatte. Jetzt müssen die Kölner Richter neu verhandeln und prüfen, ob es sich bei den Inhalten der App im Wesentlichen um ein presseähnliches Angebot handelt. Solche aber untersagt der Rundfunkstaatsvertrag. In dem für die Klage maßgeblichen Angebot vom 15. Juni 2011 müssen nun zunächst alle Beiträge ausgewählt werden, die sich nicht auf bestimmte ARD-Sendungen beziehen. Dann ist zu untersuchen, ob diese Beiträge in ihrer Gesamtheit als presseähnlich einzustufen sind. »Das ist der Fall, wenn bei diesem Angebot der Text deutlich im Vordergrund steht«, so BGH-Richter Wolfgang Büscher. dpa/nd