nd-aktuell.de / 02.05.2015 / Brandenburg / Seite 14

Abschuss von Bibern im Ausnahmefall erlaubt

Potsdam (epd). Die geschützten Biber dürfen in Brandenburg vom 1. Mai an in Ausnahmefällen wieder geschossen werden, etwa wenn sie Deiche beschädigen oder erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten. Am Donnerstag setzte Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) eine entsprechende neue Biberverordnung in Kraft. Sie soll Landwirte und Anwohner insbesondere im Oderbruch besser vor den Folgen der stetig wachsenden Biberpopulation schützen. Die Verordnung gilt zunächst zwei Jahre. epd/ndEntscheidung über Heilbad noch unklarBad Freienwalde. Ob Bad Freienwalde ein Kurort mit dem Status Moorheilbad bleibt, ist noch unklar. Am Donnerstag tagte zwar der Landesfachbeirat für Kur- und Erholungsorte. Der Tenor der Entscheidung werde aber zunächst dem Gesundheitsministerium und dann der Stadtverwaltung übermittelt, sagte Ministeriumssprecherin Marina Ringel. Der Status steht seit geraumer Zeit auf der Kippe. Der Beirat kritisierte unter anderem unzureichenden Lärmschutz. dpa/nd