Polizeianwärter durfte wegen rassistischer Bilder entlassen werden

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Aachen. Die Entlassung eines Polizeianwärters, der rassistische Bilder in einer Chat-Gruppe verbreitet hat, ist nach einem Urteil rechtens. Das Verwaltungsgericht Aachen wies am Donnerstag die Klage des 22-Jährigen gegen seine Kündigung ab. Es gebe zu Recht Zweifel an der charakterlichen Eignung. Auch bei gruppendynamischen Prozessen müsse von einem angehenden Polizeibeamten Selbstkontrolle und ein sensibler Umgang mit Rassismus erwartet werden, sagte der Vorsitzende Richter Markus Lehmler. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung eingelegt werden. Der Aachener Polizeipräsident Dirk Weinspach hatte den 22-Jährigen entlassen, weil der in einer von Polizeischülern seines Kurses privat genutzten Chat-Gruppe menschenverachtende, rassistische und fremdenfeindliche Bilder verbreitet haben soll. Polizisten waren bei Ermittlungen wegen rassistischen Mobbings einer Polizeianwärterin aus dem gleichen Kurs darauf gestoßen. Damit hatte der Kläger aber nichts zu tun, betonte Polizeipräsident Weinspach. dpa/nd

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