nd-aktuell.de / 05.05.2015 / Politik / Seite 5

Stühlerücken im Aufsichtsrat

Neue Leute und neuer Chef im VW-Kontrollgremium

Wolfsburg. Üblicherweise werden Aufsichtsräte für eine Aktiengesellschaft auf der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Bei Volkswagen ist das beim diesjährigen Aktionärstreffen zum Beispiel der Fall für einen Vertreter des Großaktionärs Katar. Das Scheichtum will den Chef des Luftfahrtkonzerns Qatar Airways, Akbar Al Baker, auf einen seiner zwei Aufsichtsratsplätze wählen lassen. Insgesamt gibt es bei VW 20 Aufsichtsräte - zehn Vertreter der Kapitalseite und zehn von Betriebsrat und Gewerkschaft.

Laut Paragraf 104 Aktiengesetz kann aber auch das zuständige Registergericht - bei VW das Amtsgericht Braunschweig - auf Antrag des Aufsichtsrates fehlende Mitglieder des Kontrollgremiums bestellen. Das ist eigentlich erst nach drei Monaten Vakanz der Fall, kann »in dringenden Fällen« aber auch früher geschehen. Und so ist es kürzlich passiert: Für den zurückgetretenen VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch und dessen Frau Ursula rücken die Nichten Louise Kiesling (57) und Julia Kuhn-Piëch (34) nach. Die Amtszeit läuft zunächst bis Frühling 2017. Mit den beiden Nachrückerinnen erfüllt die Kapitalseite die ab 2016 gesetzlich verlangte Frauenquote in Aufsichtsräten von 30 Prozent schon heute.

Neu besetzt werden muss wegen des Piëch-Rücktritts auch der Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden. Laut Mitbestimmungsgesetz braucht es dafür eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Kontrollgremiums. Kommt diese nicht zustande, reicht im zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit. dpa/nd