nd-aktuell.de / 05.05.2015 / Kultur

Paypals AGB-Änderungen sind umstritten

Datenschützer monieren: Nutzer müssen den Änderungen nicht mal zustimmen

Florian Brand
Personalisierte Werbung, Datenprofiling und Aushebelung des Bankgeheimnisses. Paypal begibt sich mit der Verschärfung seiner AGB datenschutzrechtlich auf dünnes Eis. Nutzer sollten die Änderungen mit Bedacht registrieren.

Nachdem Facebook am Jahresanfang [1]seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verschärft hat, zieht nun auch der Online-Bezahldienst Paypal nach. Zum 1. Juli 2015 sollen die AGB und die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens auf rund 200 DIN-A4-Seiten aufgestockt werden. Allein die Änderungen, die das Unternehmen jetzt einführt, umfassen 42 Seiten.

Wie das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe[2] berichtet, könnten einige der Passagen gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen. De facto wird mit der Neuerung die gesetzliche Einschränkung zum Kontendatenabruf deutscher Banken und damit das Bankgeheimnis [3]in Deutschland komplett ausgehebelt .

So heißt es beispielsweise unter dem Punkt »Offenlegung gegenüber Dritten außer Paypal-Kunden«, dass sämtliche vom Nutzer bekannte Informationen auf Anfrage an jede Behörde weiterzuleiten sind, bei denen »wir begründet davon ausgehen können, dass es für uns angemessen ist, diese bei ihren Nachforschungen zu Betrug und anderen illegalen oder potenziell illegalen Aktivitäten [...] zu unterstützen.«

So könnten Daten beispielsweise an Jobcenter [4]weitergegeben werden, wenn die Behörde darlegt, dass der Kunde das Konto verschwiegen hat oder Transaktionen mit dem Ziel von Sozialleistungsmissbrauch vermutet werden.

Bemerkenswert ist ferner, mit wem Paypal zusammenarbeitet und an wen es beispielsweise Daten weitergibt. Neben Facebook und Twitter wird auch der Marketingkonzern Acxiom[5] genannt. »Bedenklich ist die Vielzahl der verschiedenen Stellen, an die Daten weitergegeben werden – teilweise auch außerhalb der EU«, sagt der IT-Rechtler Carsten Ulbricht von der Kanzlei Bartsch in Stuttgart gegenüber dem Handelsblatt[6].

Die Vielzahl der vorgesehenen Zwecke wie auch die Vielzahl der Daten sei problematisch. Paypal lässt sich außerdem genehmigen, Nutzer anhand ihrer E-Mailadresse bei Facebook und Twitter zu identifizieren und ihnen gezielt Werbung zu zeigen.

Wer sich vor den Neuerungen schützen möchte, sollte noch vor Inkrafttreten der neuen AGB sein Paypal-Konto löschen, denn die neuen Regelungen gelten für jeden Nutzer ab Juli automatisch.

Links:

  1. http://www.nd-aktuell.de/artikel/960211.facebook-neue-datenschutz-regeln-in-kraft-getreten.html?sstr=facebook
  2. http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/paypal-aendert-seine-agb-daten-fuer-alle/11727840.html
  3. http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontenabrufverfahren/kontenabrufverfahren_node.html
  4. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/paypal-bald-datenweitergabe-an-jobcenter.php
  5. http://de.wikipedia.org/wiki/Acxiom
  6. http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/paypal-aendert-seine-agb-daten-fuer-alle/11727840.html