Gestärkte Rechte von Versicherten

BGH: Lebensversicherungen

Der Bundesgerichtshof hat Kunden von alten Renten- und Lebensversicherungen erneut den Rücken gestärkt. So können Verbraucher ihre Verträge auch noch nach Jahren widerrufen, wenn sie nicht umfassend aufgeklärt wurden.

Das Gericht bekräftigte seine knapp einjährige Rechtsprechung. Erfolg hatte damit ein Allianzkunde. Seine 1998 abgeschlossene Rentenversicherung bediente er bis 2008. Dann legte er Widerspruch ein und kündigte den Vertrag. Er bekam 9300 Euro ausbezahlt und klagte im April 2011, weil er rund 4500 Euro mehr haben wollte.

Amts- und Landgericht Stuttgart hatten die Klage als verjährt abgewiesen. Der BGH (Urteil vom 15. April 2015, Az. IV ZR 103/15) gab nun dem Kunden Recht: Es gelte eine dreijährige Verjährungsfrist, hieß es unter Verweis auf das Grundsatzurteil von 2...


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