Auch bei zwei Wohnungen wird nur ein Arbeitszimmer berücksichtigt

Steuerrecht auf einen Blick

Selbst wer zwei Wohnungen besitzt, darf in der Einkommensteuererklärung nur ein Arbeitszimmer als Betriebsausgabe geltend machen.

Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt am 25. Februar 2015 (Az. 2 K 1595/13). Ein Steuerpflichtiger könne zwei Arbeitszimmer niemals zeitgleich nutzen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Daher könne der im Steuerrecht festgelegte Höchstbetrag von 1250 Euro pro Jahr nur einmal gewährt werden.

Geklagt hatte ein Ehepaar, das in Rheinland-Pfalz und in Thüringen einen Wohnsitz hat und nach eigenen Angaben in beiden Wohnungen ein Arbeitszimmer benötigt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das Finanzgericht die Revision am Bundesfinanzhof zugelassen. dpa/nd

Einbau eines Fahrstuhls steuerlich abzugsfähig

Die Kosten für den notwendigen Einbau eines Fahrstuhls stellen krankheitsbedingte außergewöhnliche Belastungen dar. Ein Fahrstuhl ist ein medizinisches Hilfsmittel, wenn durch ein ärztliches Attest die medizinische Notwendigkeit bescheinigt werden kann.

Wie die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) mitteilte,...


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