Viel zu tun im alten Haus

Energieeinsparverordnung für Gebrauchtimmobilien

»Das schöne alte Haus gehört jetzt uns!« Wie beim Neubau müssen Erwerber auch bei Gebrauchtimmobilien die Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Von Dämmung bis Heizung gibt es Regelungen.

Der selbstverständliche Umgang mit der EnEV bei Neubauten ist bei Erwerbern von gebrauchten Immobilien nicht in gleichem Maße gegeben. Vielen ist sie nicht einmal bekannt. Dabei enthält sie auch Regelungen für bestehende Immobilien. Mit der EnEV 2009 wurden erstmals Anforderungen formuliert, die durch die Eigentümer zu erfüllen sind. In der EnEV 2014 sind diese weiter präzisiert. Leider gibt es seitens der Verkäufer oder Makler dazu keine Aufklärungspflicht.

Worauf kommt es an?

Auch wenn Erwerber erst nach dem Kauf von Nachrüstpflichten für Bestandsimmobilien erfahren, müssen sie sich drei im Abschnitt 3 der EnEV genannten Basisforderungen stellen:

1. Alte Heizkessel tauschen

Grundsätzlich dürfen alle vor dem 1. Oktober 1978 installierten Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe nicht mehr betrieben werden. Für alle Kessel, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, ist der Betrieb auf maximal 30 Jahre befristet. Niedertempe...


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