Energieausweis: Wer muss was tun?

Faktencheck der Energieberatung der Verbraucherzentrale

Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten - das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert.

Über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es viele Missverständnisse. Sissi Pschiebilscki, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (VZSA) erläutert die Eckpunkte.

Was steht drin?

Der fünfseitige Energieausweis enthält neben Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig.

Zudem enthält der Ausweis Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. Hier handelt es s...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.