Vorhersehbar oder nicht?

Mietmangel durch Bauarbeiten

Wenn ein Mieter einen Mangel kennt und dennoch den Mietvertrag unterschreibt, so kann er in der Mietzeit wegen dieser Mängel die Miete nicht mehr mindern. Aber gilt dies auch, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Mangel zwar noch nicht tatsächlich vorliegt, der Mieter aber damit rechnen muss?

An die Vorhersehbarkeit von künftigen Mängeln sind sehr hohe Anforderungen zu stellen. Dies hat das Landgericht Hamburg im Urteil vom 25. November 2014 (Az. 334 C 20/14) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

In dem zu entschiedenen Fall war es aufgrund von erheblichen Bauarbeiten im bisher unbebauten Hinterhof zu Beeinträcht...


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