Teilzeitarbeit heißt nicht freie Wahl der Arbeitszeit
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Arbeitnehmer dürfen bei der Reduzierung ihrer Vollzeitstelle nicht über ihre Arbeitszeiten entscheiden. Auch wenn Teilzeit-Beschäftigte auf die Betreuung ihres Kindes verweisen, sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihnen an Wochenenden und Feiertagen grundsätzlich freizugeben.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 15. April 2015 veröffentlichten Urteil (Az. 9 AZR 915/13).
Geklagt hatte eine Altenpflegerin aus dem Raum Oberhausen. Mit der Geburt ihres Kindes im November 2007 wechselte die alleinerziehende Mutter von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle. Nach dem Teilzeitbeschäftigungsgesetz haben Arbeitnehmer darauf bis zu fünf Jahre Anspruch, vorausgesetzt, sie betreuen oder pflegen ein Kind und dienstliche oder...
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