Behinderte Erwachsene erhalten Nachzahlungen

Sozialhilfe

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Im nd-ratgeber vom 29. April 2015 hatten wir an dieser Stelle über ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts informiert, wonach die Kürzung der Sozialhilfe für behinderte Erwachsene um 20 Prozent rechtswidrig ist.

Behinderte und pflegebedürftige Erwachsene, die im Haushalt ihrer Eltern oder anderer Angehöriger leben und Sozialhilfe beziehen, können nunmehr mit Nachzahlungen von rund 2000 Euro rechnen.

Das geht aus einer Weisung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hervor. Die Ministerin hat darin angekündigt, die bisherigen Sozialhilfekürzungen für diese Gruppe aufzuheben. Sie reagiert damit auf Urteile des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2014 und dem aktuellen Urteil vom März 2015.

In der Weisung des Arbeitsministeriums heißt es, die Sozialhilfe sei rückwirkend zum 1. Januar 2013 nachzuzahlen. Die Bescheide der Betroffenen sollen automatisch überprüft werden. Sie müssen keinen Antrag auf die Nachzahlungen stellen.

Volljährige Behinderte, die im Haushalt von Angehörigen oder mit anderen Erwachsenen zusammenleben, erhalten seit der letzten Neufassung der Sozialhilfestufen im Jahr 2011 nur noch 80 Prozent des normalen Satzes. Das sind rund 80 Euro pro Monat weniger. Von Sozial- und Behindertenverbänden war die Regelung vielfach als Diskriminierung kritisiert worden.

Die Weisung aus dem Arbeitsministerium gilt als Übergangsregelung bis zur nächsten Neufestsetzung der Sozialhilfe- bzw. Hartz-IV-Regelsätze voraussichtlich im kommenden Jahr. Dann soll die bisher benachteiligte Gruppe sozialhilferechtlich gleichgestellt werden. epd/nd

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