Kindergeld für elternlose Flüchtlingskinder

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Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Zahlung von Kindergeld an elternlose Flüchtlingskinder erleichtert. Laut Bundeskindergeldgesetz bekommt Kindergeld, wer sich unter anderem seit drei Jahren rechtmäßig oder geduldet in Deutschland aufhält und erwerbstätig ist - in der Regel gilt das für Eltern. Das BSG schränkte das Gesetz in einem Urteil vom Dienstag ein: Dies gelte nicht für elternlose und unbegleitete ausländische Kinder, denn Kinderarbeit sei in Deutschland im Grundsatz verboten. Ein elternloses oder unbegleitetes Flüchtlingskind kann demnach Kindergeld bekommen, wenn es die geforderten drei Jahre in Deutschland aufweisen kann und solange es wegen seines Alters nicht arbeiten darf oder der Schulbesuch es daran hindert. dpa/nd

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