Kontrollergebnisse sollen transparent werden

Bundesverbraucherschutzminister Schmidt legt zum Ländertreffen Gesetzentwurf zu Lebensmittelkontrollen vor

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Verbraucherschutzminister der Länder und des Bundes treffen sich ab Mittwoch zur Konferenz in Osnabrück. Diskutiert wird vor allem über Lebensmittel.

Im Vorfeld hatten die Länderminister in Richtung Berlin gemahnt, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Ergebnisse amtlicher Kontrollen in Lebensmittel- und Gastrobetrieben öffentlich gemacht werden können. Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) hatte vergangene Woche gedroht, dass es »ansonsten auf Länderebene erste Schritte in diese Richtung geben könnte.«

In dem von Bundesverbraucherschutzminister Christian Schmidt (CSU) nun vorlegten Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) soll ausgebügelt werden, was im ersten Entwurf von 2012 juristisch umstritten war. Mehrere Betroffene hatten gegen eine Veröffentlichung von Betriebsnamen im Internet bei Vergehen gegen Hygienevorschriften erfolgreich geklagt, da sie ihre Existenz langfristig gefährdet sahen. Im neuen Gesetz soll den von den Verwaltungsgerichten bestätigten Bedenken mit einer Härtefallklausel begegnet werden: Behörden sollen demnach abwägen können, ob die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse eine »unbillige Härte für den betroffenen Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer begründen würde«, heißt es in dem Entwurf. Zudem muss umgehend publik gemacht werden, wenn ein Betrieb seine Mängel behoben hat. Auch eine gesetzlichen Löschungsfrist von sechs Monaten ist vorgesehen. Ob die Kontrollergebnisse wieder im Internet veröffentlicht werden sollen, ist offen. Im Gesetzentwurf heißt es nur, die Information »kann in elektronischer Form erfolgen.« Schmidt zeigte sich zuversichtlich, dass der jetzt vorgelegte Entwurf »rechtssicher« sei und »jedermann informiert wird, wenn sich Unternehmen nicht an die Vorschriften halten«.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch widerspricht dieser Einschätzung. Der Entwurf sei »gespickt mit Ausnahmetatbeständen und Ermessensspielräumen«, sagte der stellvertretende Foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Verlässlich und schnell informiert über Hygienemängel, Betrugsfälle oder Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen würden Verbraucher damit nicht.

Ebenfalls Thema ist die bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln. Bei Fleischprodukten schlägt Niedersachsen, das momentan den Vorsitz der Runde innehat, zusätzlich zur Herkunfts- auch eine Tierschutzkennzeichnung vor. »Ähnlich wie bei den Eiern sollte auch beim Fleisch erkennbar sein, wie es produziert wurde«, sagte Meyer.

Der Grünenpolitiker kritisierte zudem die extreme Verschwendung von Lebensmitteln. Rund 82 Kilogramm Nahrung würden pro Kopf jährlich weggeworfen, sagte er am Montag in Hannover. Meyer will den Bund auffordern, sich den Vorschlägen der EU anzuschließen. Brüssel will die EU-Staaten verpflichten, die Menge an Lebensmittelabfällen bis 2025 um 30 Prozent zu verringern.

Auch das Thema Glyphosat soll oben auf die Tagesordnung. Niedersachsen drängt seit längerem auf ein weitgehendes Verbot des in Deutschland breit eingesetzten Pflanzenschutzmittels. Rückenwind hierfür gab es kürzlich von der Weltgesundheitsorganisation, die Glyphosat als »wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen« einstufte. »Wir wollen den Einsatz dieses Giftes in der Landwirtschaft deutlich einschränken. In Gärten, Parks und auf Kinderspielplätzen hat dieses Pestizid gar nichts zu suchen und sollte deshalb für den kommunalen Sektor und den Hobbygärtnerbereich ganz verboten werden«, sagte Meyer. Zudem fordert er, die auslaufende Zulassung von Glyphosat in der EU nicht wie angestrebt um zehn Jahre zu verlängern.

Diskutiert werden auch der absichtlich schnelle Verschleiß von Geräten und variable Stromtarife für Privathaushalte.

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