Freispruch im Organspendeprozess

Staatsanwaltschaft geht in Revision

Nach dem Freispruch für einen Göttinger Transplantationsarzt wird über schärfere Regeln für Organverpflanzungen debattiert. Patientenschützern gehen die geltenden Gesetze nicht weit genug.

Göttingen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig will den Freispruch im Göttinger Organspendeprozess juristisch anfechten. Gegen die Entscheidung des Göttinger Landgerichts würden Rechtsmittel eingelegt, kündigte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Mittwoch an. Zuvor hatte das Gericht den angeklagten Mediziner vom Vorwurf des versuchten Totschlags in elf und der Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den ehemaligen Chef der Transplantationschirurgie in der Göttinger Uni-Klinik eine Gefängnisstrafe von acht Jahren und ein lebenslanges Berufsverbot verlangt. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.

Der Arzt hatte aus Sicht der Anklage Daten manipuliert, damit seine Patienten bei der Vergabe von Spenderlebern bevorzugt wurden. Mit ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft juristisches Neuland betreten und das als versuchten Totschlag gewertet: Durch die Manipulationen h...


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