Schlappe für Sarkozy
Abhöraktion gegen Ex-Präsident für rechtmäßig erklärt
Paris. Das Pariser Berufungsgericht erklärte eine Abhöraktion der Justiz gegen Nicolas Sarkozy, Chef der konservativen Oppositionspartei UMP, am Donnerstag für rechtmäßig. Damit kann ein Ermittlungsverfahren zum Verdacht wieder aufgenommen werden, dass der Ex-Präsident einen Staatsanwalt bestechen wollte.
Sarkozys Anwälte sagten, ihre »wesentlichen« Anträge gegen das Ermittlungsverfahren seien abgelehnt worden. Sie kündigten an, nun vor Frankreichs Obersten Gerichtshof ziehen zu wollen.
Auf Grundlage abgehörter Handytelefonate Sarkozys mit seinem Anwalt Thierry Herzog war im Juli 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker eingeleitet worden. Sarkozy wurde sogar in Polizeigewahrsam genommen und verhört - eine Premiere für einen französischen Ex-Präsidenten. Er soll versucht haben, einen Staatsanwalt am Obersten Gerichtshof zu bestechen, um Informationen zum Verlauf eines ihn betreffenden Verfahrens in der sogenannten Bettencourt-Affäre zu erlangen oder dieses sogar zu beeinflussen. Dem Staatsanwalt Gilbert Azibert soll er im Gegenzug versprochen haben, ihm einen Posten in Monaco zu verschaffen.
»Ich werde ihm helfen«, sagt Sarkozy etwa im Februar 2014 in einem Telefonat über Azibert zu Herzog. Bei dem Gespräch nutzte der Politiker ein Handy, das auf einen anderen Namen angemeldet war und das er heimlich verwendete. In einem anderen Telefonat erinnert der Anwalt den Ex-Staatschef vor einer geplanten Monaco-Reise daran, »für Gilbert ein Wort einzulegen«, woraufhin Sarkozy zustimmt. AFP/nd
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