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Gericht: Flüchtling darf nicht nach Italien abgeschoben werden

  • Lesedauer: 1 Min.

Darmstadt. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Abschiebung eines Eritreers nach Italien untersagt, weil das Asylverfahren dort »systemische Mängel« aufweise. Der Mann, der 2011 nach Deutschland eingereist war, hatte zuvor bereits in Italien einen Asylantrag gestellt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Deshalb bezeichnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Italien für das Asylverfahren zuständig und ordnete die Abschiebung an. Der Klage dagegen gab das Verwaltungsgericht statt. Eine Abschiebung in das Erstaufnahmeland der EU nach den Dublin-Verordnungen dürfe nicht stattfinden, wenn es dort »systemische Mängel« des Asylverfahrens gebe, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das gelte dann, wenn Asylbewerber »mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt« seien. dpa/nd

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