Hansdampf

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Widersprüche in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gären schon länger. Andreas Gassen war im März 2014 als Vorstandschef mit dem Ziel angetreten, für Ruhe zu sorgen. Gelungen ist das dem in Düsseldorf niedergelassenen Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Rheumatologie offenbar nicht.

Der Dauerstreit um die Honorarverteilung von Haus- und Fachärzten hielt an und eskalierte zuletzt noch. Dazu dürfte der KBV-Chef selbst beigetragen haben - meint zumindest eine Mehrheit der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Sie forderten Gassens Rücktritt. Vorgeworfen wird ihm, zu Lasten verschiedener Ärztegruppen agiert zu haben. Die KV Baden-Württemberg kritisiert, die KBV gefährde die Existenz von Facharztpraxen nahe Krankenhäusern. Für weitere Unruhe sorgen Ruhegeldregelungen für Gassens Vorgänger Andreas Köhler.

37,5 Milliarden Euro wurden den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten 2014 von den Kassen für die Versorgung gesetzlich Versicherter zugesprochen. Für die Verteilung sorgt das KV-System, neuerdings sind aber Alternativen möglich. In Abwehr der geschlossenen Hausarztfront gründeten die Fachärzte kurzerhand einen eigenen Spitzenverband. Dieser Spifa bildete wiederum Abrechnungsgesellschaften. Gassen war bis vor kurzem Spifa-Vorsitzender - obwohl er die Niederlegung des Amtes Anfang 2014 angekündigt hatte. Er habe es ruhen lassen, sagt er. Gegner werfen ihm vor, dennoch für die Spifa aktiv gewesen zu sein, sogar gegen KBV-Interessen. Gassen wird unterstellt, dass er die künftige ambulante Versorgung durch Krankenhäuser vor allem deshalb unterstütze, weil er die Abrechnung dafür der Spifa zuschanzen will.

Zuletzt ging Gassen in die Offensive und stellte Strafanzeige, da vertrauliche KBV-Dokumente nach außen gelangt seien. Am Montag könnte die Vertreterversammlung in Frankfurt am Main entscheiden, ob der 52-Jährige die KBV weiter führt. Seine Unterstützer und die der Hausarztvertreterin Regina Feldmann werden wohl Abwahlanträge für die jeweilige Gegenseite stellen.

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