»Dänische Interessen«

Dänemark verurteilt eine schwedische Gewerkschaft

  • Andreas Knudsen
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.
Das dänische Arbeitsgericht hat kürzlich entschieden, dass auch ausländische Gewerkschaften verurteilt werden können, wenn dänische Interessen berührt sind. Der Reederverband hatte für DFDS, eines seiner Mitglieder, 2001 eine Klage gegen die schwedische Gewerkschaft SEKO eingereicht. Diese organisiert 153 000 Arbeitnehmer unter anderem im Transport und hatte seinerzeit die dänische Reederei mit Streiks bedroht, um die Bezahlung polnischer Seeleute nach dänischem statt polnischem Standard zu erzwingen - das Schiff verkehrte zwischen Dänemark und Großbritannien. Das Arbeitsgericht wandte sich zunächst an den EU-Gerichtshof in Luxemburg, um feststellen zu lassen, ob ein dänisches, schwedisches oder EU-Gericht für die Klage zuständig sei. Die Richter fanden, dass der durch Streik verursachte Schaden gegen dänische Interessen gerichtet gewesen sei und daher von dänischen Gerichten entschieden werden müsse. Da das Schiff dänisch registriert ist, gilt dänisches Recht als Recht des Flaggenstaates statt schwedisches, von wo die gewerkschaftlichen Aktionen ausgelöst wurden. Prinzipiell bedeutet das, dass ausländische Seeleutegewerkschaften, die Arbeitskampfaktionen im eigenen Land beginnen, die gegen dänische Interessen gerichtet, ausserhalb des eigenen Landes verklagt werden können. DFDS hat seine Schiffe in das dänische Internationale Schifffahrtsregister eingetragen, das den Reedern die Möglichkeit gibt, Seeleute anderer Nationen zu Bedingungen des Herkunftslandes anzuheuern. Diese können durch die Gewerkschaft ihres Heimatlandes vertreten werden oder individuelle Verträge eingehen. Solche Register sichern den Reedereien erhebliche Einsparungen bei der Heuer und werden von allen europäischen Seefahrtsnationen angewandt. SEKO hatte die Bezahlung der polnischen Seeleute nach dänischem Standard verlangt, weil die Gewerkschaft darin eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes sah, das im Assoziationsabkommen für den Beitritt Polens in die EU festgelegt worden war. Das Gericht stellte fest, dass SEKO keine Handhabe hatte, polnische Seeleute zu vertreten. Über Schadensersatz wird nun verhandelt. Auch die dänische Metallarbeitergewerkschaft, die einen kleinen Teil der dänischen Seeleute organisiert, hat schon öfter versucht, für ausländisc...

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