Rotes Kreuz muss für Jahrespraktikant zahlen

Verzicht auf Revision beim Bundesarbeitsgericht

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Erfurt (AFP/ND). Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat ein mit Spannung erwartetes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Vergütung von Praktikanten verhindert. Das DRK zog seine Revision in dem Streitfall am Dienstag zurück, wie das BAG mitteilte. Damit akzeptierte das DRK ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, das dem Praktikanten insgesamt knapp 10 000 Euro zugesprochen hatte. Der heute 24-jährige Kläger absolvierte beim DRK-Kreisverband Dresden ein »praktisches Ausbildungsjahr«. Neben einer schulischen Ausbildung und einer staatlichen Prüfung ist dieses Praktikum notwendig, um den Beruf des Rettungsassistenten zu erwerben. Die »Ausbildungsvereinbarung« sah keine Vergütung vor. Der junge Mann klagte: Nach dem Berufsbildungsgesetz schulde das DRK ihm eine »angemessene Vergütung«; laut Tarifvertrag monatlich 975 Euro. Das DRK vertrat die Ansicht, das Praktikum sei Teil der schulischen Ausbildung; das Berufsbildungsgesetz gelte hier nicht. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das sächsische LAG gaben dem angehenden Rettungsassistenten Recht. Somit lehnte er vor dem BAG einen Vergleich ab. Offensichtlich um ein höchstrichterliches Urteil zu verhindern, nahm daraufhin das DRK seine Revision zurück. Damit ist das LAG-Urteil rechtskräftig. Bei der Haushaltsdebatte des Bundestages hatte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) vergangene Woche angekündigt, er wolle den »Missbrauch« von Praktika stoppen.
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