Karsruhe befindet über Hinterzimmerpolitik

Linkspartei klagte wegen Besetzung von Arbeitsgruppen im Vermittlungsausschuss vorm Verfassungsgericht

Die Karlsruher Richterinnen und Richter entscheiden am Dienstag über eine Klage der Linksfraktion. Die sieht sich bei der Bildung einer Arbeitsgruppe im Vermittlungsausschuss benachteiligt.

Karlsruhe. In der parlamentarischen Demokratie gilt Kompromissfindung als wichtigste Aufgabe der Politik. Doch das oft als Kuhhandel geschmähte Ringen etwa zwischen Bundestag und Bundesrat findet in der Regel in den Hinterzimmern der Macht, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt: in Vermittlungsausschüssen. Sie standen mehrfach im kritischen Fokus der Verfassungshüter. Nun prüft Karlsruhe am Dienstag, inwieweit Oppositionsvertreter von der Beteiligung an Arbeitsgruppen eines Vermittlungsausschusses ausgeschlossen werden dürfen.

In dem strittigen Fall wurden die beiden Vertreter der Linksfraktion im Vermittlungsausschuss im Dezember 2010 nicht an der Besetzung einer Arbeitsgruppe beteiligt. In dieser sowie informellen Gesprächsrunden sollte ein Kompromiss für das Gesetz zur Höhe des Bedarfs von Arbeitslosen gefunden werden.

Wie die Gruppen zu besetzen sind, ist allerdings unklar. Der Vermittlungsausschuss ist mit je 16 Mitgliedern von ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.