Klage gegen Gerichtsreform abgelehnt

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Greifswald. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns in Greifswald hat die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen die umstrittene Gerichtsreform als unzulässig abgewiesen. Der Beschwerdeführer habe nicht geltend machen können, durch das Gesetz unmittelbar in seinen Grundrechten oder staatsbürgerlichen Rechten verletzt zu sein, wie das Gericht die Entscheidung am Montag begründete. Das Gericht hatte bereits am 30. April über die Klage entschieden. Ende März hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) schon eine Klage des Amtsgerichts Bergen gegen die Gerichtsreform als unzulässig abgewiesen. Dennoch geht der juristische Streit weiter. Das OVG will am 2. Juni über eine Klage des Amtsgerichts Stralsund verhandeln. Dessen Präsidium kritisiert, dass das Land mit der Zweigstellenverordnung seine Gesetzgebungskompetenz überschritten habe und in die richterliche Unabhängigkeit eingreife. dpa/nd

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