Wer sich Filme im Zug anschaut
Teurer und gegebenenfalls ordnungswidriger Zeitvertreib
Immer mehr Reisende schauen zum Zeitvertreib auf Bahn- oder Busfahrten Filme und Serien auf dem Laptop, dem Smartphone oder dem Tablet. Wenn die Inhalte allerdings einer Altersbeschränkung unterliegen und auch reisende Kinder mitschauen könnten, kann es Ärger geben.
Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft. Inhalte, die einer Altersbeschränkung unterliegen, also etwa erst ab 18 Jahren freigegeben sind, dürfen Kindern nicht zugänglich gemacht werden.
»Das aber wäre der Fall, wenn ein solcher Film oder eine solche Serie im Zug eingesehen werde kann«, sagt Claas Oehler, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im De...
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