Ein für alle Male abgefunden - spätere Erbansprüche entfallen

Erbrecht

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»Ein für alle Male abgefunden« - wer das in einem Erbvertrag erklärt, spricht damit einen Erbverzicht aus.

1991 starb ein Vater von zwei Kindern. Danach schloss die Witwe mit ihrer (1960 geborenen) Tochter und dem (1972 geborenen) Sohn einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag.

Danach erwarb der Sohn den Erbteil der Schwester und zahlte ihr dafür 100 000 Euro. Das Geld gab ihm die Mutter. Der 19-Jährige befand sich noch in der Ausbildung und hätte die Summe nicht aufbringen können.

In dem Vertrag erklärte die Schwester, sie sei mit dieser Zahlung »vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden«.

2013 starb die Mutter, ohne ein Testament zu hinterlassen. Als der Sohn einen Erbschein als Alleinerbe b...


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