Verdachtskündigung bei Azubis
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Bei einem dringenden Diebstahlverdacht können Auszubildende fristlos gekündigt werden. Ein Ausbildungsverhältnis schützt nicht vor einer Verdachtskündigung.
So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 12. Februar 2015 (Az. 6 AZR 845/13). Damit verlor ein Bankkaufmann-Azubi seinen Job.
Nachdem er Geld in den Nachttresorkassetten einer Filiale gezählt hatte, wurde ...
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