Karlsruhe prüft LINKEN-Klage

Partei moniert Ausschluss aus Parlamentsgremium

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Dienstag eine Klage der Bundestagsfraktion der LINKEN, die ihre Rechte bei der Suche nach dem Hartz-IV-Kompromiss von 2011 verletzt sieht. Die Partei zeiht vor Gericht, weil sie in einer vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zunächst nicht berücksichtigt worden war. Nachdem diese sich nicht auf einen Vorschlag einigen konnte, kam es ab Januar 2011 zu einer informellen Gesprächsrunde. Dort war die Linkspartei nicht vertreten.

Die LINKE sieht ihre Parteienrechte verletzt. »Es geht darum, die Ergebnisse von Wahlen zu berücksichtigen und die Rechte und Pflichten von Parteien und Abgeordneten zu wahren«, erklärte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, Petra Sitte.

Im Kern geht es um die Frage, ob das sogenannte Prinzip der Spiegelbildlichkeit im Bundestag, wonach dort jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein muss, auch für den Vermittlungsausschuss zu gelten hat. Der Vermittlungsausschuss besteht aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat und soll Kompromisse finden, wenn der Bundesrat einem Gesetzesvorschlag des Bundestags nicht zustimmt.

Die Hartz-IV-Reform scheiterte im Dezember 2010 im Bundesrat und kam erst nach zähem Ringen im Vermittlungsausschuss im Februar des nächsten Jahres zustande. Agenturen/nd

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