nd-aktuell.de / 20.05.2015 / Brandenburg / Seite 10

Halter sollen Tier-Rettung bezahlen

Wenn die Feuerwehr ein Tier rettet, soll der Halter dafür bezahlen. Das will der Senat im Gebührenrecht klarstellen, teilte Innenstaatssekretär Andreas Statzkowski am Dienstag in Berlin mit. Im November 2014 hatte sich eine Hundehalterin vor Gericht dagegen gewehrt, Kosten in Höhe von 13 000 Euro für einen Rettungseinsatz zu übernehmen. Die Feuerwehr hatte den Terrier der Frau aus einem Dachsbau ausgraben müssen. Der Prozess endete mit einem Vergleich, so dass nicht geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Feuerwehr einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat. dpa/nd