Kraftwerk im eigenen Keller
Steuertipp
Wer auf eigenem Grund und Boden Energie produziert, der liegt damit voll im Trend. Denn so macht er sich unabhängiger von den öffentlichen Netzen und kann bei Überschüssen sogar Strom in diese einspeisen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) kommt er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Selbsterzeugern entgegen.
Der Fall: Ein privater Stromerzeuger betrieb im Keller seines Einfamilienhauses ein Blockheizkraftwerk und gab von der selbst produzierten Energie immer wieder gegen Entgelt an das Netz ab. Insofern war er umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer zu betrachten, de...
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