Für Haustiere Grab im eigenen Garten

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Grab für Hund oder Katze? Auch im eigenen Garten darf das Haustier bestattet werden. »Das Gesetz verlangt aber eine ausreichende Tiefe von mindestens einem halben Meter«, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft (DAV). Außerdem darf das Grab nicht im Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen.

In öffentlichen Parks oder Wäldern ist das Vergraben von Haustieren verboten. Hatte das Tier eine ansteckende Krankheit, muss der Kadaver aber in eine Tierkörperbeseitigungsanlage. DAV/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal