Ehrverletzende Beleidigung durch den Mieter

Mietrecht: Fristlose Kündigung

Ein »promovierter Arsch« darf die Wohnung fristlos kündigen.

Ein von seinem Mieter als »promovierter Arsch« beleidigter Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 8. Mai 2015 (Az. 474 C 18543/14).

Demnach ist nach solch einer massiven Beleidigung vor einer Kündigung keine Abmahnung mehr nötig. Als Grund nannte das Gericht auch, dass beide Parteien im selben Haus wohnten und sich dadurch zwangsläufig begegnen mussten und dass der Mieter sich nicht entschuldigt hat.

Der Mieter lebte mit seiner Frau seit Ende 2008 für eine Miete von rund 1500 Euro in ei...


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