Ein Schattendasein: in Teilzeit zum Berufsabschluss

Teilzeitausbildung

Seit dem Jahr 2005 ist die Ausbildung in Teilzeit möglich. Dabei wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb reduziert. Doch die Teilzeitausbildung führt nach wie vor ein Schattendasein.

Wie das Portal jobstarter.de der Bundeszentrale für berufliche Bildung (BIBB) informiert, einigen sich Auszubildende und Betrieb auf eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 20 und 35 Stunden. Der Berufsschulunterricht und überbetriebliche Lehrgänge erfolgen in Vollzeit.

Die Ausbildung in Teilzeit führt grundsätzlich nicht zu einer längeren Ausbildungsdauer. Bei einer Ausbildungszeit von weniger als 25 Stunden kann sich die Gesamtdauer der Lehre jedoch verlängern.

Ob das der Fall ist, darüber entscheiden vor allem die schulische Vorbildung sowie eventuell vorhandene Berufserfah...


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