nd-aktuell.de / 29.05.2015 / Politik / Seite 10

Keine Vermittlung zu Tarifeinheit

Bundesratsausschuss lehnt Vorstoß gegen Gesetz ab

Marian Krüger

Nach der Zustimmung des Bundestages zum umstrittenen Tarifeinheitsgesetz geht nun die Auseinandersetzung im Bundesrat weiter. Im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik der Länderkammer haben die Arbeitsministerinnen von Brandenburg und Thüringen, Diana Golze und Heike Werner (beide Linkspartei) das Gesetz am Donnerstag als verfassungswidrig kritisiert.

Das Gesetz sieht vor, dass bei Überschneidung der Geltungsbereiche verschiedener Tarifverträge, der sogenannten Tarifkollision, nur der Vertrag jener Gewerkschaft gelten soll, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. In den Augen der Kritiker wird mit diesem Mehrheitsprinzip das Streikrecht eingeschränkt und damit gegen die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit verstoßen. Betroffen wären insbesondere die Mitglieder kleiner Berufsgewerkschaften.

Thüringen und Brandenburg wollen den Vermittlungsausschuss, »mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes« anrufen. Die Mehrheit ihrer sozialdemokratischen Kollegen hielt jedoch an der Linie von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) fest und erteilte dem Vorstoß eine Absage. Mit Blick auf das bevorstehende Bundesratsplenum am 12. Juni dürfte damit keine Hürden mehr für eine Bestätigung des Gesetzes durch die Länderkammer bestehen. »Wir haben ein Zeichen gegen ein offenkundig verfassungswidriges Gesetz gesetzt«, sagte Heike Werner nach der Ausschusssitzung in Berlin.

Die Auseinandersetzung um das Gesetz wird jedoch auch nach der Bundesratsbefassung nicht beendet sein, da inzwischen mehrere Gewerkschaften Verfassungsklage angekündigt haben. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, denn viele namhafte Juristen haben dem Gesetz noch während einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages Verfassungswidrigkeit attestiert. Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze begrüßt diese Klagen demonstrativ: »Wir brauchen eine möglichst schnellegerichtliche Klärung, damit durch ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz nicht Fakten geschaffen werden, die hinterher nur schwer wieder rückgängig zumachen sind.«