nd-aktuell.de / 01.06.2015 / Politik

Edathy muss SPD-Mitgliedschaft drei Jahre ruhen lassen

Parteiausschluss einstimmig abgelehnt / Ermittlungen gegen Staatsanwalt wegen Informationsweitergabe eingestellt

Der ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy muss die Mitgliedschaft in seiner Partei ab sofort für drei Jahre ruhen lassen. Das teilte der SPD-Bezirk Hannover mit. Edathy lässt offen, ob er die Entscheidung akzeptiert.

Update 17.03 Uhr: Sebastian Edathy hat noch nicht entschieden, ob er gegen die Sanktionen der SPD gegen ihn wegen Besitzes von Kinderpornografie vorgehen will. »Ich werde prüfen, ob ich das so akzeptiere oder die Bundesschiedskommission anrufe«, schrieb Edathy am Montag bei Facebook.

Update 15.36 Uhr: Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss die Mitgliedschaft in seiner Partei ab sofort für drei Jahre ruhen lassen. Das teilte der SPD-Bezirk Hannover am Montagnachmittag nach einer Entscheidung seiner Schiedskommission mit. Das Gremium zog damit die Konsequenz aus der Kinderpornografie-Affäre um Edathy.

Einen Parteiausschluss Edathys lehnte die Kommission aufgrund der Umstände einstimmig ab. Der Politiker war wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt worden, das Landgericht Verden hatte den Prozess aber nach einem Geständnis gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Juristisch gilt Edathy damit als unschuldig und ist nicht vorbestraft.

Das in Rede stehende Verhalten Edathys habe sich »allein in der Privatsphäre« abgespielt, erklärte die Kommission weiter. Die mediale Aufmerksamkeit, die der Fall ausgelöst habe, sei nicht nur ihm zuzuschreiben. Ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der SPD liege nicht vor, durch sein Verhalten sei der Partei außerdem auch kein »schwerer Schaden« entstanden. Das ist Voraussetzung für einen Ausschluss aus der Partei.

Gleichwohl verstoße das Bestellen und Herunterladen derartiger Bilder unabhängig von der Frage der Legalität gegen die »grundsätzliche Haltung und Programmatik« der SPD, sich für Kinderschutz und gegen die Ausbeutung Minderjähriger einzusetzen, erklärte das Gremium. Das sei ein zeitweiliges Ruhen der Mitgliedschaft angeordnet worden.

Edathy zeigt sich siegessicher

Hannover. Das Schiedsgericht der SPD in Hannover entscheidet am Montagnachmittag, ob der frühere Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy aus der Partei ausgeschlossen wird. Das Parteiordnungsverfahren war im Februar 2014 auf Antrag der SPD-Spitze um Sigbar Gabriel eingeleitet, zunächst aber bis zum Ende seines Strafverfahrens wegen des Besitzes von Fotos und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten ausgesetzt worden.

Die SPD-Spitze ist der Ansicht, dass Edathy durch den Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial gegen das Selbstverständnis der Partei verstoßen hat. Dafür sei es unerheblich, dass Edathys Strafprozess ohne Verurteilung gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden sei.

Für einen Parteiausschluss müsste ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch, die SPD in Hannover hält einen Ausschluss daher für unwahrscheinlich. Schon ein Ausschluss des wegen umstrittener Thesen zu Migranten in die Kritik geratenen Berliner Ex-Senators Thilo Sarrazin war gescheitert. Möglich sind auch andere Sanktionen wie eine Rüge oder das Aussetzen der Mitgliedschaft für bis zu drei Jahre.

Edathy selbst hatte mitgeteilt, nicht aus der SPD austreten zu wollen. Auf Facebook wettete er am Samstag gegen seinen Ausschluss und rief zu Gegenwetten auf: »Mindest-Einsatz 50 Euro, Höchst-Einsatz 100 Euro«.

Verfahren gegen Generalstaatsanwalt Lüttig eingestellt

Unterdessen wurden die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen Verdachts auf Geheimnisverrat durch die Staatsanwaltschaft Göttingen eingestellt. Lüttig war vorgeworfen worden, vertrauliche Informationen aus den Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff und den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy an Medien weitergegeben zu haben. »Ein solches Verfahren ist zwingend unverzüglich einzustellen, wenn ein notwendiger Tatnachweis nicht zu führen ist«, sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) am Montag im Rechtsausschuss des Landtags.

Am 11. Juni soll Lüttig erstmals vor dem Edathy-Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen. Der Untersuchungsausschuss will den Zeugen unter anderem dazu befragen, mit wem er zwischen Oktober 2013 und Februar 2014 über den Kinderporno-Verdacht gegen Edathy gesprochen hat. nd/Agenturen