Die neue Verordnung wird vom Verwaltungsgericht geprüft

Kreditkartenpflicht für Berliner Taxis

  • Lesedauer: 1 Min.
Die neue Kreditkartenpflicht für Berliner Taxis kommt auf den Prüfstand.

Am Berliner Verwaltungsgericht reichte eine Taxifahrerin einen Eilantrag gegen die Verordnung ein, nach der Fahrten nun auch per Kreditkarte bezahlt werden können. Die Neuerung belaste sie mit unzumutbaren Kosten, sagte ein Gerichtssprecher.

Die seit 8. Mai 2015 gültige Regelung sieht vor, dass Fahrer mindestens drei verschiedene übliche Kredit- oder EC-Karten annehmen müssen. Um zusätzliche Kosten auszugleichen, dürfen sie einen Zuschlag von 1,50 Euro verlangen. Vor allem am Flughafen Tegel und an den Bahnhöfen gab es Probleme, weil Reisende in vielen Taxis nur bar zahlen konnten. Wann das Gericht entscheidet, war noch offen. dpa/nd

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