Der falsche Ort
Wohnungseigentümerversammlung
Eine Eigentümerversammlung in der Wohnung eines umstrittenen Verwalters abzuhalten, ist unzumutbar.
Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass die Versammlungen von Eigentümergemeinschaften an einem verkehrsüblich zu erreichenden und allen Beteiligten zumutbaren Ort stattfinden. Die Privatwohnung eines Verwalters - bzw. dessen Ehepartners - zählt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht dazu. Zumindest nicht zwangsläufig, wie da...
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