Kein Zeitplan für Neuregelung beim Mietspiegel
Der Zeitpunkt für eine bundesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit Mietspiegeln ist noch offen.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte Ende Mai in Berlin: »Wir stehen da (...) noch am Anfang der Arbeit.« Deshalb könne er weder einen zeitlichen Horizont noch inhaltliche Details nennen. Eine neue Dringlichkeit bekam das Thema durch den Spruch des Berliner Gerichts, das die Verbindlichkeit des hauptstädtischen Mietspiegels grundsätzlich in Frage gestellt hatte.
CDU/CSU und SPD hatten allerdings schon Ende 2013 in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Mietspiegels in Aussicht gestellt. dpa/nd
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