Gericht stoppt Tätigkeit in Seniorenbetreuung

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Mainz. Hartz-IV-Betroffene ohne entsprechende Berufsqualifikation dürfen nicht ohne weiteres zur Kinder- oder Seniorenbetreuung verpflichtet werden. Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gab in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung einem gelernten Bankkaufmann recht, dem von seinem Jobcenter eine entsprechende Arbeitsgelegenheit zugewiesen worden war. Die Betreuung von Kindern, behinderten Menschen und Senioren sei wegen der »hohen fachlichen Anforderungen nicht für Personen ohne berufliche Erfahrung oder sonstige Vorkenntnisse geeignet«, hieß es zur Begründung. epd/nd

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