nd-aktuell.de / 03.06.2015 / Politik / Seite 11

Milde Strafen im Prozess um »Hohe Düne«

Freispruch für Investor in den Hauptanklagepunkten

Rostock. Das Landgericht Rostock hat den Investor der Yachthafen-Residenz »Hohe Düne«, Per Harald Løkkevik, in den wesentlichen Anklagepunkten - Subventionsbetrug und Fehlverwendung von Fördermitteln - freigesprochen. Zum Ende des 16 Monate dauernden Prozess wurde der Norweger allerdings wegen Sozialversicherungsbetrugs, Steuerhinterziehung in jeweils 25 Fällen und illegaler Beschäftigung von Polen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 180 000 Euro Strafe zahlen, urteilte das Gericht am Dienstag.

Løkkevik zeigte sich erleichtert über das Ende des Verfahrens. Es sei eine große Belastung für seine Familie und die Mitarbeiter auf »Hohe Düne« gewesen. »Es gab zwei Freisprüche, was will ich mehr.« Dennoch kündigte die Verteidigung die Prüfung einer Revision an, die Staatsanwaltschaft ebenso.

Die Anklage hatte sieben Jahre Haft und eine Geldstrafe von 237 000 Euro für den Norweger gefordert. Sie hatte Løkkevik unter anderem vorgeworfen, das 2002 begonnene 100-Millionen-Euro-Projekt künstlich zweigeteilt zu haben, um mehr Förderung zu bekommen. Dazu habe er zwei Firmen gegründet. Insgesamt sei ein Schaden von 47 Millionen Euro entstanden. Die Verteidigung sah keinen der Vorwürfe als erwiesen und hatte Freispruch verlangt.

Es gebe gewichtige Indizien, dass aus zunächst einem großen Projekt zwei gemacht wurden, um mehr Förderung zu bekommen, sagte der Richter. »Wir sind ja nicht blind.« Es gebe gemeinsame Einrichtungen für die verschiedenen Hotelteile, die gesamte Anlage sei einheitlich gestaltet. Das Gericht habe versucht, ein Gesetz zu finden, dass diese Aufspaltung verbietet. »Das gibt es aber nicht.« Eine Tat könne nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt ist.

Løkkevik soll laut Anklage auch 16 Millionen Euro Fördergelder zum Bau einer benachbarten Wohnsiedlung verwendet haben. Dem folgte das Gericht in seiner ausführlichen Begründung nicht. Die Anklageschrift enthalte dafür keine tragfähigen Beweise und sie gebe es bis heute nicht, befand die Kammer. Fragwürdige Umbuchungen seien nicht Gegenstand dieses Verfahrens gewesen.

Aber die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern seien keine Kavaliersdelikte, befand das Gericht. Die Gesellschaft sei darauf angewiesen. Bei der Höhe des Urteils sei berücksichtigt worden, dass sich das Verfahren über Jahre hingezogen habe, zudem sei Løkkevik einer großen psychischen Belastung ausgesetzt gewesen. Einen Schadensersatz für die zehnmonatige Untersuchungshaft lehnte das Gericht ab. dpa/nd