Teile der Gerichtsreform im Nordosten für unwirksam erklärt
Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat Teile der Gerichtsreform in Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Danach habe das Land mit der im Zuge der Reform erlassenen Zweigstellenverordnung gegen höheres Bundesrecht - das Gerichtsverfassungsgesetz - verstoßen. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist ein Gerichtspräsidium für die Geschäftsverteilung zuständig. Das Land habe aber in der Zweigstellenverordnung die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Zweigstellen abschließend und ausnahmslos geregelt, begründete die Vorsitzende Richterin Dorothea ter Veen am Dienstag die Entscheidung. Damit sei dem Amtsgericht Gericht auch die Möglichkeit genommen, auf Geschäftsveränderungen mit Personalzuweisungen und Zuständigkeiten reagieren zu können. Die umstrittene Gerichtsstrukturreform wird seit Oktober 2014 umgesetzt. Bis 2017 sollen fünf der 21 bestehenden Amtsgerichte geschlossen und sechs zu Zweigstellen umgewandelt werden. Die Stralsunder Richter kritisierten, dass das Land mit der Zweigstellenverordnung seine Gesetzgebungskompetenz überschritten habe und in die richterliche Unabhängigkeit eingreife. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/nd
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