nd-aktuell.de / 06.06.2015 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Gutachten übt Kritik am Fracking-Gesetz

Berlin. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum Gas-Fracking ist einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. »Die Konstruktion einer Expertenkommission mit Entscheidungskompetenzen verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung«, heißt es in einer Analyse des Oldenburger Rechtsprofessors Volker Boehme-Neßler, die der dpa vorliegt. Nach den bisherigen Plänen soll statt des Bundestags die Kommission bewerten, ob nach einer Erprobungsphase ab 2019 Unternehmen auch großflächig zu kommerziellen Zwecken Gas mit Hilfe der Fracking-Technologie aus tiefen Gesteinsschichten fördern dürfen. Boehme-Neßler mahnte Änderungen an: »Entscheidungen über die Anwendung von Fracking-Technologien müssen in letzter Instanz von staatlichen Akteuren getroffen werden.« Expertengremien könnten Politik und Behörden beraten. »Sie dürfen aber weder rechtlich noch faktisch die letzte Entscheidung treffen«, hieß es. dpa/nd